Mit den “Nürnberger Gesetzen”, auch als Nürnberger Rassengesetze oder Ariergesetze bezeichnet , institutionalisierten die Nationalsozialisten ihre antisemitische Ideologie auf juristischer Grundlage. Sie wurden anlässlich des 7. Reichsparteitags der NSDAP, des sogenannten “Reichsparteitags der Freiheit”, am Abend des 15. Septembers 1935 einstimmig vom Reichstag angenommen, der eigens zu diesem Zweck telegrafisch nach Nürnberg einberufen worden war. Sie umfassten das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (RGBl. I S. 1146) das sogenannte" Blutschutzgesetz" sowie das Reichsbürgergesetz (RGBl. I S. 1146). Neben diesen beiden eindeutigen “Rassengesetzen” wird heute oft auch das Reichsflaggengesetz (RGBl. I S. 1145) unter dem Sammelbegriff “Nürnberger Gesetze” gefasst, obwohl es zeitgenössisch nicht zu ihnen gezählt wurde. Alle drei Gesetze wurden im Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 100 am 16. September 1935 mit dem Zusatz “am Reichsparteitag der Freiheit” verkündet. Sie wurden 1945 durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 aufgehoben. (https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_GesetzeL)